Auskünfte

Auskünfte

Neben der persönlichen Beratung im Lesesaal erteilt das Kommunalarchiv Minden auch schriftliche oder telefonische Auskünfte aus den hier verwahrten Unterlagen.

Eine Auskunftserteilung ist nur im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 möglich.

Telefonische Auskünfte beschränken sich in der Regel auf Mitteilungen über das Vorhandensein, den Umfang und den Zustand des Archivguts.

Für schriftliche Anfragen (per Brief, Fax oder E-Mail), die nicht ausschließlich wissenschaftlichen oder schulischen Zwecken dienen, werden unabhängig vom Rechercheergebnis Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Minden vom 18. Mai 2021 erhoben. Daher empfiehlt es sich, bei schriftlichen Anfragen eine Kostenbegrenzung anzugeben.

Anfragen können auch online über eine spezielle Eingabemaske gestellt werden.

Zeitaufwändige Nachforschungen sind im Rahmen des Dienstbetriebs nicht möglich und müssen Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Person überlassen bleiben.