Personenstandsregister
Seit dem 1. Januar 2009 gelten Personenstandsregister nach Ablauf bestimmter Fristen als Archivgut und werden von den Standesämtern an das jeweils zuständige Archiv abgegeben.
Die Abteilung Stadtarchiv des Kommunalarchivs Minden übernimmt die vom Standesamt der Stadt Minden geschlossenen Personenstandsregister.
Folgende Personenstandregister der Stadt Minden werden hier aufbewahrt:
- Geburtsregister vom 01.10.1874 bis zum 31.12.1912
- Heiratsregister vom 01.10.1874 bis zum 31.12.1942
- Sterberegister vom 01.10.1874 bis zum 31.12.1992
Außerdem sind hier auch Personenstandsregister der früheren Standesämter Barkhausen an der Porta, Dankersen, Dützen, Haddenhausen, Häverstädt, Kutenhausen, Leteln, Meißen, Stemmer, Todtenhausen und Unterlübbe verfügbar.
Für die jeweiligen Folgejahre können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden beim Standesamt Minden erhalten. Für Ihre Familienforschung innerhalb und außerhalb dieser Zeiträume stehen Ihnen im Kommunalarchiv Minden auch andere Bestände zur Verfügung.
Sämtliche Registerbände sind nach den Regelungen des nordrhein-westfälischen Archivgesetzes benutzbar. Mit dem Übergang an das Kommunalarchiv Minden sind keine Beurkundungen mehr möglich, es können aber Auskünfte erteilt oder beglaubigte Kopien ausgestellt werden, die nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Minden vom 18. Mai 2021 berechnet werden.